Verschaffen Sie sich einen schnellen Überblick.
Hier finden Sie die häufigsten Fragen, die mir gestellt werden. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein oder meine Antwort nicht ausreichend, scheuen Sie sich nicht, mich per Mail zu kontaktieren.
Das Erstgespräch dauert zwischen 50 und 90 Minuten.
Ziel des Gesprächs ist, dass wir uns kennenlernen und einschätzen können, ob wir miteinander arbeiten wollen. Ich stelle Ihnen Fragen zu Ihrer Symptomatik, Lebenssituation und Ihren Zielen. Wenn Sie Fragen haben, zum Beispiel zu meiner Arbeitsweise, können Sie mir diese gerne stellen.
Außerdem klären wir die Rahmenbedingungen:
Dauer und Frequenz der Termine, Honorar, Kostenzuschuss etc.
Sie können sich im Anschluss gerne ein paar Tage Zeit nehmen, um zu überlegen, ob Sie mit mir arbeiten möchten.
Seit 1. Jänner 2024 ist klinisch-psychologische Behandlung Kassenleistung. Das bedeutet, dass Sie einen Kostenzuschuss durch die Sozialversicherung erhalten können.
Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrer Sozialversicherung ab und liegt aktuell zwischen ca. 33 und 46 Euro pro Einheit.
Die genauen Voraussetzungen für eine Kostenübernahme und was Sie dafür berücksichtigen müssen, erfahren Sie entweder beim Erstgespräch oder unter folgendem Link: https://www.boep.or.at/psychologische-behandlung/asvg-informationen
Für Studierende gibt es über die Österreichische Hochschülerschaft unter gewissen Umständen eine Förderung. Bitte informieren Sie sich selbst über die Bedingungen: Sozialreferat-oeh@uibk.ac.at
Wenn Sie entschlossen sind mit mir arbeiten zu wollen, vereinbaren wir den ersten Folgetermin, damit beginnt die Behandlung.
Es folgt eine Phase der Diagnostik - welche mit Hilfe von Gesprächen und Fragebögen durchgeführt wird. Auf Grundlage der Diagnose entscheidet sich, welche Methoden ich verwende. Diese sind immer transparent, sie können jederzeit Rückfragen stellen.
Die Termine sind in der Regel 50 Minuten lang, manchmal sind auch Doppeleinheiten sinnvoll, dies wird individuell entschieden. Im Normalfall finden Termine 1x pro Woche oder alle zwei Wochen statt.
Die Gesamtdauer der Behandlung/Beratung ist von Ihrer Erkrankung bzw. Fragestellung abhängig. Sie kann von wenigen Wochen bis zu vielen Monaten variieren.
Als Klinische Psychologin unterliege ich der Verschwiegenheitspflicht. Das heißt alle Dinge die Sie mir berichten, sind bei mir absolut sicher.
Es gibt nur eine Ausnahme: Wenn ich mir begründet Sorgen machen muss, dass Sie sich oder andere massiv gefährden könnten.
Sollten Sie einen Kostenzuschuss durch die Sozialversicherung benötigen, ist es nötig, dass Sie die Honorarnote (mit Angabe der Diagnose) bei der Krankenkassa einreichen. Ab der 11. Stunde ist ein Antrag notwendig, dazu werden einige Informationen zu Ihrer Krankheitsgeschichte abgefragt.
Die Weitergabe dieser Informationen an die Krankenkassa erfolgt direkt durch Sie. Andere Institutionen oder Personen erhalten keine Informationen.
Damit ich Sie unterstützen kann, benötige ich natürlich Informationen über Ihre Symptome, Ihre Lebenssituation und Ihre Wünsche.
Mit mehr Informationen kann ich Ihnen das passendere Angebot machen und Sie wirksamer behandeln.
Das bedeutet aber nicht, dass Sie mir sofort alles berichten müssen. Sie entscheiden was Sie erzählen wollen und wann der richtige Zeitpunkt dafür ist. Für schwierige Themen kann es notwendig sein, zunächst ein stabiles Vertrauensverhältnis aufzubauen. Dies benötigt Zeit und diese dürfen Sie sich selbstverständlich nehmen.
Gerne können Sie mich auch darauf ansprechen, wenn Sie merken, dass es Ihnen schwer fällt, mir manche Dinge zu erzählen. Dann können wir gemeinsam überlegen, was es Ihnen leichter machen könnte.
Oder doch Psychotherapeutin? Die Gemeinsamkeit aller drei Berufsgruppen ist, dass sie mit psychisch Erkrankten Menschen arbeiten und diese behandeln können.
Klinische Psycholog:innen haben Psychologie studiert und zusätzlich eine mehrjährige postgraduelle Ausbildung, die auf wissenschaftlichen Methoden basiert. Diagnostik ist eine der Kernkompetenzen. Es gibt Überschneidungen zwischen Klinischer Psychologie und Verhaltenstherapie.
Psychotherapeut:innen haben verschiedene Grundberufe. Sie haben das psychotherapeutische Propädeutikum und das Fachspezifikum in einer bestimmten Therapieschule absolviert, am bekanntesten sind Verhaltenstherapie und Psychoanalyse.
Psychiater:innen haben Medizin studiert und den Facharzt für Psychiatrie abgeschlossen, sie dürfen als einzige Berufsgruppe Medikamente verschreiben. Der Fokus liegt oft auf der medikamentösen Behandlung.
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